Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Zeltanhängern und Zubehör durch CampZauber.

CampZauber Kopernikusstraße 10 · 50226 Frechen · Deutschland
Telefon: 02234 6808671 · E-Mail: info@campzauber.de
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Geltungsbereich und Vertragsunterlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zeitlich befristete Vermietung von Zeltanhängern sowie für das zusätzlich vereinbarte Zubehör durch CampZauber.

Ergänzend gelten die Vertragsbedingungen für die Vermietung von Zeltanhängern und Zubehör von CampZauber in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie regeln insbesondere die Übergabe, Nutzung und Rückgabe des Mietgegenstandes sowie die Pflichten des Mieters, Schäden, Unfälle und den Versicherungsschutz.

Die Vertragsbedingungen werden dem Mieter vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages.

CampZauber erbringt ausschließlich die im Mietvertrag beziehungsweise in der Buchungsbestätigung vereinbarten Mietleistungen. Reiseleistungen oder eine Pauschalreise sind nicht Gegenstand des Mietvertrages.

Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag haben Vorrang vor den Vertragsbedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit die Vertragsbedingungen einen spezielleren Sachverhalt zur Übergabe, Nutzung oder Rückgabe des Zeltanhängers regeln, geht diese speziellere Regelung der allgemeineren Regelung dieser AGB vor.

02

Buchungsanfrage und Vertragsschluss

Das Absenden einer Buchungsanfrage über die Website von CampZauber ist zunächst unverbindlich und führt noch nicht zum Abschluss eines Mietvertrages.

CampZauber prüft nach Eingang der Anfrage die Verfügbarkeit des Zeltanhängers für den gewünschten Zeitraum.

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn CampZauber die Buchung bestätigt und die Buchung beziehungsweise der Mietvertrag zwischen den Parteien verbindlich vereinbart wurde.

Für Inhalt und Umfang der Vermietung sind die Buchungsbestätigung und der Mietvertrag maßgeblich.

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Mieter, Fahrer und Führerschein

Der Mieter muss volljährig und geschäftsfähig sein. Bei der Übergabe sind auf Verlangen ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis sowie die für das Zugfahrzeug und Gespann erforderliche gültige Fahrerlaubnis im Original vorzulegen.

Der Zeltanhänger darf nur von Personen gezogen werden, die über die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das verwendete Zugfahrzeug für den gemieteten Zeltanhänger geeignet und zugelassen ist und die zulässigen Gewichte sowie technischen Vorgaben eingehalten werden.

04

Mietpreis und Zahlung

Es gilt der in der Buchungsbestätigung beziehungsweise im Mietvertrag ausgewiesene Gesamtpreis.

Zusätzlich gebuchtes Zubehör wird entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise berechnet.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Mietpreis bei der Übergabe des Zeltanhängers zur Zahlung fällig.

Kosten für Camping- und Stellplätze, Maut, Parkgebühren, Fähren sowie sonstige während der Mietzeit entstehende nutzungsbedingte Kosten trägt der Mieter.

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Stornierung

Für eine verbindlich bestätigte Buchung räumt CampZauber dem Mieter die Möglichkeit einer vertraglichen Stornierung ein.

Maßgeblich für die Berechnung ist der Eingang der Stornierung bei CampZauber in Textform, beispielsweise per E-Mail.

Bis 91 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 10 %
60 bis 29 Tage vor Mietbeginn 30 %
28 bis 15 Tage vor Mietbeginn 60 %
14 bis 1 Tag vor Mietbeginn 80 %
Am Tag des Mietbeginns / Nichtabholung 95 %
Wichtig: Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass CampZauber durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann CampZauber den stornierten Zeitraum anderweitig vermieten, wird dies bei der Berechnung eines tatsächlich entstandenen Schadens berücksichtigt.

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Umbuchung

Eine bereits verbindlich bestätigte Buchung kann auf Wunsch des Mieters einmalig bis 21 Tage vor Mietbeginn kostenfrei umgebucht werden, sofern für den gewünschten Ersatzzeitraum entsprechende Verfügbarkeit besteht.

Der neue Mietzeitraum muss grundsätzlich innerhalb desselben Kalenderjahres liegen und darf die ursprünglich vereinbarte Mietdauer nicht unterschreiten.

Ergibt sich für den neuen Zeitraum ein höherer Mietpreis, ist die entsprechende Differenz vom Mieter zu tragen.

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Kaution

Für jede Vermietung wird eine Kaution in Höhe von 500,00 € erhoben.

Die Kaution ist spätestens bei der Übergabe in der vereinbarten Zahlungsart zu leisten.

Sie dient der Sicherung berechtigter Ansprüche von CampZauber, insbesondere wegen Beschädigungen, fehlender oder beschädigter Zubehörteile, zusätzlicher Reinigungskosten oder anderer vom Mieter zu vertretender Kosten.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes wird die Kaution grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Gegenansprüche bestehen.

Ist die Schadenshöhe oder Verantwortlichkeit zum Zeitpunkt der Rückgabe noch nicht abschließend geklärt, darf CampZauber einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Klärung zurückbehalten.

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Übergabe und Einweisung

Die Übergabe des Zeltanhängers erfolgt in Frechen nach vorheriger Terminvereinbarung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Übergabe wird der Zustand des Zeltanhängers sowie des mitvermieteten Zubehörs in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.

Vor Mietbeginn erhält der Mieter eine Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung, den Aufbau und die wesentlichen Funktionen des Zeltanhängers.

Erkennbare Schäden oder fehlendes Zubehör sind im Übergabeprotokoll festzuhalten.

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Mietzeit und Rückgabe

Die Mietzeit beginnt und endet zu den in der Buchungsbestätigung beziehungsweise im Mietvertrag vereinbarten Terminen und Uhrzeiten.

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung von CampZauber in Textform möglich.

Der Zeltanhänger ist vollständig, einschließlich des überlassenen Zubehörs, und in dem unter Berücksichtigung der vertragsgemäßen Nutzung geschuldeten Zustand zurückzugeben.

Eine vorzeitige Rückgabe führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung des vereinbarten Mietpreises, soweit CampZauber die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat.

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Verspätete Rückgabe

Kann der Zeltanhänger nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden, ist CampZauber unverzüglich zu informieren.

Bei verspäteter Rückgabe kann CampZauber für den Zeitraum der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

Weitergehende, nachweislich durch die verspätete Rückgabe verursachte Schäden bleiben im gesetzlichen Umfang unberührt.

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Reinigung

Der Zeltanhänger ist besenrein und das überlassene Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Bei einer über die gewöhnliche Nutzung hinausgehenden starken Verschmutzung, die eine zusätzliche Reinigung erforderlich macht, kann CampZauber eine Reinigungspauschale von 45,00 € berechnen.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Reinigungskosten entstanden sind.

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Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, den Zeltanhänger und sämtliches Zubehör sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.

Die Bedienungs-, Aufbau- und Sicherheitshinweise von CampZauber sind zu beachten.

Während der Nutzung hat der Mieter insbesondere auf einen verkehrssicheren Zustand des Gespanns und des Anhängers zu achten.

Technische Defekte, ungewöhnliche Geräusche, Beschädigungen oder sonstige sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sind CampZauber unverzüglich mitzuteilen.

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Unzulässige Nutzung

Insbesondere folgende Nutzungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung von CampZauber nicht gestattet:

  • Weitervermietung oder gewerbliche Überlassung an Dritte
  • Teilnahme an Fahrzeugtests, Wettbewerben oder vergleichbaren Veranstaltungen
  • Beförderung gefährlicher, explosiver oder leicht entzündlicher Stoffe
  • Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken
  • Fahrten auf nicht für das Gespann geeigneten Offroad-Strecken
  • Technische oder bauliche Veränderungen am Zeltanhänger
  • Anbringen oder Entfernen von Aufklebern, Folien oder sonstigen dauerhaften Veränderungen
  • Fahrten in Kriegs- oder ausgewiesene Konfliktgebiete

Zufahrten und Wege auf Camping- und Stellplätzen bleiben hiervon unberührt, soweit sie für das Gespann vorgesehen und geeignet sind.

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Auslandsfahrten

Fahrten ins Ausland sind nur zulässig, soweit dies nach dem für den Zeltanhänger bestehenden Versicherungsschutz und den Vereinbarungen im Mietvertrag gestattet ist.

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sich über die jeweils geltenden Verkehrs-, Maut-, Umwelt- und sonstigen Vorschriften der bereisten Länder und Transitländer zu informieren und diese einzuhalten.

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Unfall, Diebstahl und Schadensfall

Bei Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen erheblichen Schäden ist CampZauber unverzüglich zu informieren.

Bei Unfällen mit Beteiligung Dritter, Personenschäden, Diebstahl, Wildschäden oder sonstigen Situationen, in denen eine polizeiliche Aufnahme erforderlich oder sachgerecht ist, ist zusätzlich die Polizei zu verständigen.

Der Mieter hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung und Aufklärung zu treffen.

Namen und Anschriften der Beteiligten und Zeugen, amtliche Kennzeichen sowie der Ablauf des Ereignisses sind soweit möglich zu dokumentieren.

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Reparaturen während der Mietzeit

Reparaturen oder sonstige Arbeiten am Zeltanhänger dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung von CampZauber beauftragt oder durchgeführt werden.

Ist eine sofortige Maßnahme zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr erforderlich und CampZauber nicht rechtzeitig erreichbar, ist CampZauber schnellstmöglich über die Maßnahme zu informieren.

Eine Erstattung genehmigter Reparaturkosten erfolgt nur gegen geeigneten Nachweis, insbesondere eine ordnungsgemäße Rechnung oder einen entsprechenden Zahlungsbeleg.

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Versicherungsschutz

Der für den vermieteten Zeltanhänger bestehende Versicherungsschutz richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Vermietung bestehenden Versicherungsvertrag von CampZauber.

Umfang des Versicherungsschutzes, räumlicher Geltungsbereich, Ausschlüsse sowie eine gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung werden dem Mieter im Mietvertrag beziehungsweise im Zusammenhang mit der verbindlichen Buchung mitgeteilt.

Versicherungsdaten werden individuell angegeben Konkrete Deckungssummen oder eine Selbstbeteiligung werden erst genannt, wenn diese durch die tatsächliche Versicherungspolice von CampZauber bestätigt sind.
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Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Zeltanhänger und Zubehör, die er oder Personen, für deren Verhalten er einzustehen hat, schuldhaft verursachen.

Normale vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.

Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung von Zubehör können die erforderlichen Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten geltend gemacht werden.

Eine gegebenenfalls vereinbarte Begrenzung der Haftung beziehungsweise Selbstbeteiligung richtet sich nach dem Mietvertrag und dem vorhandenen Versicherungsschutz.

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Haftung von CampZauber

CampZauber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

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Mängel und technische Probleme

Der Zeltanhänger wird dem Mieter in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand übergeben.

Treten während der Mietzeit Mängel oder technische Probleme auf, hat der Mieter CampZauber unverzüglich zu informieren.

CampZauber ist Gelegenheit zu geben, soweit möglich und zumutbar Abhilfe zu schaffen.

Die gesetzlichen Rechte des Mieters bleiben unberührt.

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Ausfall des Zeltanhängers

Kann der gebuchte Zeltanhänger vor Beginn der Mietzeit aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls oder eines sonstigen Ereignisses nicht bereitgestellt werden, informiert CampZauber den Mieter unverzüglich.

Soweit möglich, kann CampZauber einen geeigneten Ersatzmietgegenstand anbieten.

Ist kein geeigneter Ersatz verfügbar oder nimmt der Mieter einen angebotenen Ersatz aus berechtigtem Grund nicht an, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Mietleistungen zurückerstattet.

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

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Bußgelder, Gebühren und sonstige Kosten

Der Mieter trägt sämtliche während seiner Mietzeit durch seine Nutzung verursachten Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- und Fährgebühren.

Gleiches gilt für Bußgelder, Verwarnungen, Gebühren und sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen, soweit diese auf einem Verhalten des Mieters oder eines von ihm eingesetzten Fahrers beruhen.

Soweit CampZauber wegen solcher Vorgänge in Anspruch genommen wird, kann CampZauber die erforderlichen und angemessenen Kosten der Bearbeitung und Weiterleitung geltend machen.

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Widerrufsrecht

Für Verträge über termingebundene Leistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer gesonderten Seite Widerrufsrecht .

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist von der von CampZauber eingeräumten vertraglichen Möglichkeit zur Stornierung einer bestätigten Buchung zu unterscheiden.

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Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von CampZauber ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und soweit für Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich verarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

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Verbraucherstreitbeilegung

CampZauber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Individualvereinbarungen zwischen CampZauber und dem Mieter haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den ergänzenden Vertragsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich der Inhalt des Vertrages insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Stand: September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CampZauber Zeltanhängervermietung.